Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Datenschutzerklärung und Impressum – alles auf einen Blick.
AGB als PDF herunterladenDie fachkundige und zielführende Beratung ist eine unserer Kernkompetenzen, die wir in aller Regel unentgeltlich erbringen. Erfordert allerdings die Erfüllung eines Kundenanliegens überdurchschnittlich viel Beratungsaufwand, so offerieren wir diese Dienstleistung gerne zum fairen Preis von CHF 80.00 pro Stunde. Auf Wunsch des Kunden kann ein erstes Kostendach für die Beratung genannt werden.
In diesem Fall orientiert Appenzeller & Benisowitsch drei-de den Kunden sofort bei Erreichen dieses Daches. Ab dieser Offerte ist bis zu einer gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung jede Beratungsdienstleistung entgeltlich. Appenzeller & Benisowitsch drei-de beginnt mit der Erbringung der Beratungsdienstleistung, sobald der Kunde die Offerte schriftlich angenommen und bestätigt hat.
Der Besteller fragt Appenzeller & Benisowitsch drei-de um ein Angebot zur Herstellung eines 3D-Druckes an und stellt ihr die Daten mittels Internet zu. Appenzeller & Benisowitsch drei-de prüft die Daten und kann ein Angebot abgeben. Angebote, die aufgrund fehlerhafter, unvollständiger, ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter.
Appenzeller & Benisowitsch drei-de realisiert den Auftrag auf Grund der vom Kunden gegebenen Unterlagen. Aufgrund fehlender oder unvollständiger Angaben kann der Preis auch nach der Offerte noch variieren. Der 3D Druck erfolgt bei Bedarf bei einem geprüften Partner aus dem Ökosystem. Damit kann Ihnen drei-de sämtliche Technologien, Materialien und passender Nachbearbeitung – zu einem tiefen Preis – ermöglichen.
Wie unter dem Titel «Druck» erwähnt, verpflichtet sich drei-de zur Herstellung des bestellten 3D Drucks. Insbesondere 3D Druck und 3D Scan können und werden durch einen unserer geprüften Partner aus dem Ökosystem hergestellt bzw. ausgeführt. Drei-de bleibt dabei stets Vertragspartei und ist jederzeit Ansprechpartner für den Kunden. Es erfolgt kein direkter Kontakt zwischen dem Partner und dem Kunden. Der Datenschutz ist jederzeit gewährleistet und mittels NDAs abgesichert.
Appenzeller & Benisowitsch drei-de verpflichtet sich zur Erstellung der bestellten Drucksache im 3D-Format. Der Besteller stellt die für den Druck notwendigen elektronischen Daten zur Verfügung und zahlt den Werklohn und sämtliche weiteren Kosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung entstehen. Darunter fallen namentlich auch die Kosten für die Bearbeitung der Daten des Bestellers.
Der Vertrag kommt zustande, wenn Appenzeller & Benisowitsch drei-de die Bestätigung des Bestellers auf das Angebot per E-Mail bestätigt. Auch spätere Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages sind nur schriftlich gültig; E-Mail genügt.
Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise inklusive Mehrwertsteuer, Transport- und Versicherungskosten. Bei Grossaufträgen, die nicht mehr auf dem normalen Postweg bewerkstelligt werden können, wird nach Absprache mit dem Kunden ein alternativer Versand definiert, welcher dem Kunden in Rechnung gestellt wird.
Die Zahlung hat, soweit nicht anders vereinbart, innert 10 Tagen ohne Abzug seit Lieferung des Werkes zu erfolgen.
Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist ist der Kunde mit der Bezahlung des Werkpreises in Verzug und die gesetzlichen Verzugszinse beginnen zu laufen; darauf wird der Kunde auch mit der ersten Mahnung aufmerksam gemacht. Diese erfolgt per E-Mail.
Die erste Mahnung erfolgt gebührenfrei. Die zweite Mahnung erfolgt 10 Tage nach der ersten Mahnung und löst Gebühren von CHF 20.00 aus.
Die Lieferung des Werkes erfolgt innert der Frist von 30 Tagen oder nach Vereinbarung, nach Zustandekommen des Werkvertrages; kürzere Lieferfristen müssen für ihre Gültigkeit von Appenzeller & Benisowitsch drei-de schriftlich (E-Mail genügt) bestätigt sein.
Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche Appenzeller & Benisowitsch drei-de kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegung oder Streik, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Appenzeller & Benisowitsch drei-de für den entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Bei den anderen Terminüberschreitungen haftet Appenzeller & Benisowitsch drei-de höchstens bis zur Höhe des Warenwertes.
Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Grundsätzlich ist der Besteller dafür verantwortlich, dass mit dem Druckerzeugnis die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten sind. Nur im Rahmen ihrer gesetzlichen minimalen Pflichten prüft Appenzeller & Benisowitsch drei-de, ob mit dem Druck Urheberrechte verletzt werden.
Allfällige Eigentumsrechte an Daten und Urheberrechte des Bestellers bleiben gewahrt. Der Besteller hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die zur Verfügung gestellten Daten aufbewahrt oder herausgegeben werden; es sei denn, dies werde ausdrücklich im Druckvertrag vereinbart. Daten welche durch Appenzeller & Benisowitsch drei-de im Auftrag vom Kunden konstruiert wurden, sind erst dann im Eigentum des Bestellers, wenn der Werklohn entrichtet wurde.
Die Reproduktion und der Druck aller vom Besteller der Appenzeller & Benisowitsch drei-de zur Verfügung gestellten Vorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt.
Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material bleiben vorbehalten. Soweit Appenzeller & Benisowitsch drei-de durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Besteller. Sofern nichts anderes definiert oder abgemacht wurde, sind die Toleranzen im Bereich von +/- 0.1 mm. Appenzeller & Benisowitsch drei-de kann für diese Toleranzen jedoch keine Gewähr übernehmen, da die Toleranzen in der additiven Fertigung immer auch mit verschiedensten Parametern zusammenhängen.
Die Werke enthalten diverse für ihre Produktion und Haltbarkeit notwendige Chemikalien. Sie sind – je nach Material – weder ausgesprochen hitze- noch schlagfest; sie können bei Kontakt mit Flüssigkeiten Schaden nehmen oder giftige Substanzen abgeben. Die Werke sind daher i.d.R. nur als Modell, Designmuster, Dekoration und als Prototypen, nicht aber für den praktischen Einsatz geeignet. Es sei denn, dass die Tauglichkeit explizit durch uns versichert wurde.
Unsere Produkte können Kleinteile enthalten. Diese sind nicht für Kleinkinder geeignet. Beim Verschlucken oder Einatmen von Kleinteilen besteht Erstickungsgefahr.
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren, sobald die Ware an den Kunden übergeht.
Die von Appenzeller & Benisowitsch drei-de gelieferten Werke sind bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität (insb. Toleranzen und Oberflächenbeschaffenheit sowie Stabilität) und Quantität haben unverzüglich zu erfolgen, ansonsten gilt die Lieferung als angenommen. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener Frist die Nachbesserung. Minderung und Wandelung sind ausgeschlossen. Für verdeckte Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen aus Art. 371 OR.
Die Gefahr geht im Werk ab Datum der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Vorbehalten bleibt eine anderslautende Vereinbarung. Verzögert sich die Lieferung ohne Schuld von Appenzeller & Benisowitsch drei-de, wird die Ware auf Rechnung und ausschliessliche Gefahr des Käufers gelagert.
Für vom Besteller zugestellte Daten, die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt Appenzeller & Benisowitsch drei-de keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird die Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckerzeugnisses entstehen. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeitenden Daten wird nicht übernommen.
Appenzeller & Benisowitsch drei-de schliesst bei einer nicht sachgemässen Verwendungen der Werke jede Haftpflicht ausdrücklich aus. Die Haftung beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit. Eine über den Sachwert hinausgehende Haftung für allfällige weiter geltend gemachte, direkte oder indirekte Schäden aus Mängeln, wird wegbedungen.
Erfüllungsort ist für beide Teile der Sitz der Appenzeller & Benisowitsch drei-de. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind auch deshalb die ordentlichen Gerichte am jeweiligen Sitz von Appenzeller & Benisowitsch drei-de zuständig. Appenzeller & Benisowitsch drei-de behält sich indes das Recht vor, den Besteller an seinem Sitz oder Wohnsitz zu belangen. Schweizerisches Recht ist anwendbar.
Mit der Auftragsbestätigung bestätigt der Auftraggeber diese AGB gelesen zu haben und erklärt sich damit einverstanden.
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Appenzeller & Benisowitsch KlG
Kanton Zürich
Jan Appenzeller
Aljoscha Benisowitsch
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